Energiewende in Bayern

04. August 2020

„Wir unterstützen Kommunen beim Ausbau der Windenergie mit Bürgerbeteiligung.“ So stand es in einer Annonce des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, unterschrieben von Minister Hubert Aiwanger. „Gibt es hier einen neuen – mir bisher nicht bekannten Fördertopf?“ fragte sich Reinhold Strobl, Stadt- und Kreisrat aus Schnaittenbach. Um sich nichts entgehen zu lassen, fragte er auch gleich bei Minister Aiwanger nach. Er bekam auch gleich eine Antwort, in der folgendes steht:

„Sehr geehrter Herr Strobl,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2020 an Herrn Staatsminister Aiwanger, in der Sie nach Unterstützungsmöglichkeiten für den Ausbau der Wind-energie mit Bürgerbeteiligung fragen. Herr Staatsminister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Um den Ausbau der Windenergie in Bayern wieder voranzubringen hat Staatsminister Aiwanger Ende vergangenen Jahres AUFWIND —die bayerische VVindenergieoffensive ins Leben gerufen. Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.aufwind.bayern.de. Die Ziele von AUFWIND sind die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen und durch verbesserte Rahmenbedingungen den Aus-bau der Windenergie in Bayern anzuschieben.

Die dezentrale Energiewende ist ein wichtiges Anliegen von Herrn Staatsminister. Der Windenergie kommt dabei eine große Bedeutung zu. Wichtig ist allerdings, stets die Bürgerinnen und Bürger vor Ort mitzunehmen. Denn eine dezentrale Energiewende über die Köpfe der Menschen hinweg wird nicht gelingen. Um einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen zu ermöglich, gibt es in Bayern die 10 H-Regelung. Dieser Abstand kann von den einzelnen Kommunen mit einer Bauleitplanung unterschritten wer-den, so dass die bayerischen Kommunen die Möglichkeit haben auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen in geringerem Abstand an geeigneten Standorten zu zulassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.“

Den Gemeinden, so wurde Strobl mitgeteilt, könne ein neutraler Ansprechpartner („Windkümmerer“) an die Seite gestellt werden. Die Aufgaben sind in der Antwort beschrieben. In Ergänzung werde von der Kommune eine finanzielle Eigenleistung und ein hohes Eigenengagement erwartet. Bewerbungsfrist sei der 08. September 2020, also in gut einem Monat. In der Antwort werden keine finanziellen Hilfen und auch keine Erleichterung bei der 10h-Regelung angekündigt. „Schade“, wie Strobl findet. Eine Energiewende in Bayern sei eben nur mit Windkraft möglich.

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